Rund um die Fusion – Informationen und Berichte

Auszug aus dem Pfarrbrief Nr. 5

Fusion geht in die Endrunde

Liebe Gläubige,

nachdem unsere Gremien ein deutliches Votum zur Zusammenführung und Auflösung der Pfarreiengemeinschaft und des Kirchengemeindeverbandes abgegeben haben, wurde der Priesterrat befragt. Am 5. Juli 2024 hat der Priesterrat des Bistums Trier diesem Schritt zugestimmt. Alle Voraussetzungen für die Zusammenführung sind erfüllt. Bischof Dr. Stephan Ackermann wird zum 01. Januar 2025 durch ein gesondertes Dekret die neue Pfarrei und Kirchengemeinde *St. Antonius von Padua Uchtelfangen* errichten.

Viele Vorbereitungen laufen derzeit im Pfarrbüro: ein neuer Aktenplan wird erstellt, Bücher geschlossen, Konten aufgelöst oder zusammengeführt, ein neues Amtssiegel wird vorbereitet und die nächsten Wahlen für März 2025 geplant. All dies geschieht im Hintergrund und berührt nicht den normalen Ablauf unserer Pfarreiengemeinschaft.

Seit Januar 2024 gibt es auch eine Veränderung im Personalbereich. Unsere Gemeindereferentin, Bärbel Warken, ist in den pastoralen Raum Lebach gewechselt. Sie arbeitet nun 50 % für den Raum Lebach und 50 % weiterhin für unsere Pfarreiengemeinschaft. Ab Januar 2026 werden auch alle Angestellten der Pfarreien dieser neuen Dienstvorgesetztenschaft unterstellt.

Dies bedeutet, dass wir viele Ehrenamtliche brauchen, die ihren Glauben leben und sich engagieren, um unsere Gemeinde lebendig zu halten. Unsere Gottesdienstordnung und das pastorale Leben bleiben jedoch unberührt. Auch die Kirchenchöre und Gruppen bleiben eigenständig und sollten sich als „Orte von Kirche“ im pastoralen Raum anmelden, um das Leben vor Ort mitzugestalten.

Mit Zuversicht blicken wir in die Zukunft unserer neuen Pfarrei. Begleitet vom Heiligen Geist werden wir eine blühende und lebendige Gemeinde gestalten.

Danke für Ihr Gebet und Ihre Unterstützung.
Ihr Pfarrer Johannes Schuligen

Auszug aus dem Pfarrbrief Nr. 4

Liebe Gemeindemitglieder,

wir freuen uns, Ihnen mitteilen zu können, dass ein bedeutender Schritt in der Geschichte unserer Pfarrgemeinden bevorsteht. Nach intensiven Beratungen und Abstimmungen haben alle Gremien einstimmig und mehrheitlich beschlossen, die Pfarreiengemeinschaft Uchtelfangen zu fusionieren.

In den letzten Wochen haben wir gemeinsam die Weichen für die Fusion gestellt. Dabei wurde nicht nur über die organisatorischen Aspekte entschieden, sondern auch der künftige Ort der Pfarrkirche, sowie der Name der neuen Pfarrei vorgeschlagen.

Mit großer Mehrheit wurde beschlossen, dass die Pfarrkirche der neuen Pfarrei Uchtelfangen St. Josef sein wird.

Schutzpatron der neuen Pfarrei soll, laut Votum der Gremien, der Heilige Antonius von Padua sein.

Als Pfarrer bin ich dankbar für das Vertrauen und die Unterstützung, die den Gremien und mir entgegengebracht wurden.

In Kürze werde ich unserem Bischof Dr. Stephan Ackermann die Entscheidungen und das Votum der Gremien übergeben und zeitgleich werde ich meine Verzichtserklärung auf die Pfarreiengemeinschaft Uchtelfangen erklären.

Diese Verzichtserklärung ist verbunden mit der zeitnahen Bekundung und der Bereitschaft, die neu errichtete Pfarrstelle anzutreten.

Des Weiteren haben sich die Räte für eine Neuwahl der Gremien ausgesprochen.

So werden wir ab Februar 2025 einen neuen Kirchengemeinderat wählen.

Liebe Gläubigen, diese Fusion markiert einen wichtigen Schritt in die Zukunft unserer Gemeinden. Durch die Festigung der Gemeinschaften, die enge Zusammenarbeit und die Verschlankung der Verwaltung, können wir uns gemeinsam auf die Weiterentwicklung unseres Glaubenslebens konzentrieren.

Wir möchten Sie bitten, diesen Prozess mit ihrem Gebet zu begleiten, damit der Übergang mit Gottes Hilfe gelingt.

Wir sind zuversichtlich, dass wir gemeinsam eine lebendige und blühende Gemeinde gestalten können.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung und Ihr Gebet.

Pfarrer Johannes Schuligen

Auszug aus dem Pfarrbrief Nr. 3

Liebe Gemeindemitglieder,

nach unserer letzten gemeinsamen Info-Sitzung am 28.02.2024 mit allen Gremien aus der Pfarreiengemeinschaft Uchtelfangen, möchte ich Ihnen detailliertere Informationen zur bevorstehenden Fusion geben.

Die Gremien aus Humes, Wiesbach, Wustweiler und Uchtelfangen haben nicht nur die Aufgabe einen gemeinsamen Namen für die neue Pfarrei zu finden, sondern auch die Struktur des neuen Gremiums zu definieren. Dabei wird diskutiert, ob ein Pfarrgemeinderat, und somit auch ein Verwaltungsrat, oder ein Kirchengemeinderat gewählt werden soll. Diese Entscheidung wird in den nächsten Sitzungen getroffen.

Die Fusion erfolgt zum 01.01.2025 und es stehen zwei Alternativen zur Auswahl: Entweder finden vier Wochen nach der Gründung Neuwahlen (25./26. Januar 2025) statt oder der bisherige Pfarreienrat (alt) bildet den ersten Pfarrgemeinderat der neu gegründeten Pfarrei und die nächste Wahl erfolgt zum regulären Termin, gegen Ende des Jahres 2025.

Sollte eine Neuwahl nach Gründung der Pfarrei stattfinden, muß der neugewählte Pfarrgemeinderat binnen drei Monate einen Verwaltungsrat wählen. Bis dahin ist der Pfarrer der Verwalter der Kirchengemeinde.

Es gibt jedoch auch die Möglichkeit einen Kirchengemeinderat zu wählen (Pfarrgemeinderat und Verwaltungsrat in einem Gremium), wie wir es bisher in Uchtelfangen, Wiesbach und Wustweiler bereits praktizieren. Dann muß vier Wochen nach Gründung der Pfarrei eine Neuwahl zum Kirchengemeinderat stattfinden.

Die Herausforderungen, vor denen wir stehen, sind deutlich spürbar: Die rückläufigen Katholikenzahlen und der spürbare Priestermangel beeinflussen unsere Ressourcen und Möglichkeiten. Deshalb sind wir auf die Unterstützung unserer ehrenamtlichen Mitglieder angewiesen und ermutigen sie, sich in verschiedenen Bereichen wie Lektoren, Kommunionhelfer, Beerdigungsdienst oder Wort-Gottes-Leiter ausbilden zu lassen.

Trotz der Gründung der neuen Pfarrei bleiben die Pfarrpatrone der einzelnen Kirchen erhalten, die Gottesdienstordnung bleibt unverändert und die seelsorgliche Betreuung bleibt gewährleistet. Für sie verändert sich nichts. Die neue Pfarrei wird ein gemeinsames Dach über unseren vier Kirchen sein, mit der gemeinsamen Pfarrkirche in Uchtelfangen. Die Verwaltung wird verschlankt, um mehr Zeit für Seelsorge und pastorale Arbeit zu ermöglichen.

Das Personal der Kirchengemeinde wird 2026 in den Pastoralen Raum Lebach überführt, wobei bestehende Arbeitsverträge übernommen werden. Die GemeindereferentInnen, PastoralreferentenInnen, Kooperatoren und Diakone stehen den Gemeinden weiterhin mit 50% ihrer Arbeitszeit zur Verfügung, während die anderen 50% für die Arbeit auf der Ebene des Pastoralen Raums Lebach vorgesehen sind.

Wir sind uns bewusst, dass diese Veränderungen eine gemeinsame Anstrengung erfordern, um Gottes Wort lebendig zu halten in unserer Pfarrei. Nähere Informationen zu den nächsten Schritten werden folgen.

Ihr

Johannes Schuligen, Pfarrer

Auszug aus dem Pfarrbrief Nr. 2

Liebe Gläubigen,

Wie bereits im Dezember- Pfarrbriefartikel erwähnt, gehen wir nun auf dem Gemeinsamen Weg zur Fusion.

Bischof Ackermann hat, mit seinem Schreiben vom 29. Januar 2024 das Fusionsverfahren eröffnet. So starten wir nun in die Anhörungs- und Vorbereitungsphase in unserer Pfarreiengemeinschaft.

Der Weg der Fusion mehrerer Pfarreien zu einer neuen Pfarrei verläuft in fünf Phasen.

In der Vorlaufphase, die im ersten Halbjahr 2021 deckungsgleich mit der Sondierungsphase ist, steht der Impuls des Bischofs im Mittelpunkt zur Fusion von Pfarreien.

In Absprache/Beratung/Besprechung mit den Gremien beantragt der Pfarrer beim Bischof die Eröffnung des Anhörungsverfahrens. In dieser zweiten Phase bittet der Bischof den Pfarrer und die Gremien, Verantwortliche aus dem Dekanat/priesterlicher Leiter des PastR und den Priesterrat, um Stellungnahmen zur beabsichtigten Fusion.

Mit der Zustimmung des Bischofs zur Einleitung der Fusion beginnt die Vorbereitungsphase.

Die wichtigsten Themen und Fragestellungen werden gesammelt, nach Wichtigkeit sortiert und bearbeitet. Über die bevorstehende Fusion der Pfarreien zu einer neuen Pfarrei wird fortlaufend öffentlich informiert.

Es kommt zur Bekanntgabe und Veröffentlichung des Dekretes zur Errichtung der neuen Pfarrei. Im Vorfeld beraten und entscheiden die Gremien mit dem Pastoralteam den Namen der neuen Pfarrei und informieren den Bischof darüber. Der Pfarrer der neuen Pfarrei wird ernannt und das pastorale Personal beauftragt. Die Vorbereitung für die Wahlen für die neuen Gremien beginnen.

Mit der Gründungsphase startet die neue Pfarrei und Kirchengemeinde. Das unbewegliche und das bewegliche Vermögen, die Verbindlichkeiten und Forderungen

sowie die sonstigen Vermögensgegenstände gehen mit dem im Dekret genannten Errichtungszeitpunkt auf die neue Kirchengemeinde über. Die Beschäftigten der bisherigen Kirchengemeinden sowie der bisherigen Kirchengemeindeverbände gehen in die neue Kirchengemeinde oder in den neuen Kirchengemeindeverband auf Ebene des PastR über. Die Wahl und die Konstituierung der Gremien folgt.

In der fünften und letzten Phase steht die Zeit des Aufbaus der neuen Pfarrei und Kirchengemeinde an. Die Entwicklung der neuen Pfarrei ist in einen Prozess des pastoralen Planens in Zusammenarbeit mit der Leitung des PastR Lebach unter der Berücksichtigung des Rahmenleitbildes eingebettet.                     Quelle Bistum Trier Homepage

Die Gremien der Pfarreiengemeinschaft Uchtelfangen werden sich am 28. Februar 2024 und in den kommenden Sitzungen intensiv um die Vorgehensweise und die Themenbereiche beraten, da bis Ende Mai die Ergebnisse dem Bischof vorliegen müssen.

  1. Ihre Stellungnahme
  2. Dokumentation der Beratungsergebnisse
  3. Vorschlag der Namensgebung der Pfarrei und der Standort der Pfarrkirche

Wir werden sie zeitgleich immer wieder über den aktuellen Entwicklungsstand des Fusionsprozesses informieren. Ich empfehle ihnen daher unsere Homepage und die Amtsblätter der Gemeinde zu lesen.

Pfarrer Johannes Schuligen